Allgemeine Bedingungen für den Kauf von Gebrauchtwagen
Elektra Dein Experte für E-Autos inh. Veit Neises 66693 Tünsdorf Franz-Altmeyer Straße 51
Stand: 05 | 2023
- Beurteilung, Begutachtung und Vertragsabschluss von Gebrauchten Elektrofahrzeugen mit Hilfe der Website www.tesla-verkaufen.com.
- 1. Veit Neises (nachfolgend „Käufer“) betreibt die Website https://tesla verkaufen.com. Diese ermöglicht es Anwendern, unter der Kategorie „Angebot erhalten“ gewisse Fahrzeugdaten in ein Anfrageformular auf der Website einzugeben und auf dieser Basis eine kostenlose und unverbindliche Beurteilung über den erzielbaren Fahrzeugpreis an die vom Anwender angegebene E-Mail Adresse zu erhalten.
- Der Käufer erstellt anhand der übermittelten Daten aus dem Anfrageformular eine Fahrzeugbewertung und sendet diese („das Bewertungsergebnis“) dem Benutzer per E-Mail. Das Bewertungsergebnis basiert auf den Angaben des Benutzers aus dem Anfrageformular, gegebenenfalls vom Benutzer separat mitgeteilten weiteren Fahrzeugangaben und Erkenntnissen aus einem vom Benutzer möglicherweise übermittelten Gebrauchtwagenzustandsbericht. Alle diese Angaben gelten als vereinbarte Fahrzeugbeschaffenheit.
- Weder die Eingabe der Daten durch den Benutzer noch die Übersendung des Bewertungsergebnisses oder die in diesem Zusammenhang übermittelten weiterführenden Informationen durch den Käufer stellen ein verbindliches Angebot für einen Fahrzeugkaufvertrag dar. Der Vertragsschluss richtet sich nach Abschnitt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Da Preisänderungen durch den Hersteller oder kurzfristige Angebots- und Nachfrageschwankungen zu Preisanpassungen führen können, ist der Käufer an sein Bewertungsergebnis für 24 Stunden nach dessen Versand gebunden. Der
Benutzer hat das Recht (aber nicht die Verpflichtung), dem Käufer auf Basis des Bewertungsergebnisses ein Angebot zum Kauf seines Fahrzeugs zu unterbreiten. Zu diesem Zweck lädt der Käufer den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in die Checkliste des dem Bewertungsergebnis zugrunde liegenden Fahrzeugs und erhält vom Käufer einen Entwurf eines Kaufvertrags. Mit der Rücksendung des unterzeichneten Entwurfs unterbreitet der Benutzer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags für das Fahrzeug, das Gegenstand des Bewertungsergebnisses war. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Käufer dieses Angebot des Benutzers schriftlich durch Unterschrift und Rücksendung des Kaufvertrags annimmt (per E-Mail genügt). Wird das Angebot des Benutzers nicht angenommen, wird der Benutzer unverzüglich informiert.
- Leistungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Betriebssitz Elektra Dein Experte für E-Autos. Für eine Abholung des Fahrzeugs durch den Käufer entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten siehe Q&A.
- Zahlung/Finanzierung
- Kommt der Abschluss eines Kaufvertrages zustande, so wird der vereinbarte Kaufpreis grundsätzlich bei der Übergabe des Fahrzeuges an Anwender überwiesen. Hierzu bietet der Käufer eine „Echtzeitüberweisung“ an. Es liegt nicht in der Verantwortung des Käufers, ob die Bank des Anwenders den Service einer Echtzeitüberweisung anbietet. Sollte eine
Echtzeitüberweisung nicht möglich sein, wird der Kaufpreis mit einer Standardüberweisung ausgeführt. Der Anwender erhält vom Käufer einen entsprechenden Zahlungsnachweis. Sofern es sich um einen gewerblichen Kauf handelt, d.h. der Kauf unterliegt der Umsatzsteuerpflicht, verstehen sich alle angegebenen Preise als Bruttopreise, dass bedeutet inkl. deutscher Umsatzsteuer. Sollte der Anwender sein Fahrzeug nicht als Privatperson verkaufen, hat der Käufer so lange das Recht die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises zurückzuhalten, bis ihm eine den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht werdende schriftliche Originalrechnung des Anwenders vorliegt. Sollte der Anwender nicht als letzter Halter in den Fahrzeugdokumenten benannt sein, so hat er auf Verlangen des Käufers nachzuweisen, dass er zum Verkauf des Fahrzeugs befugt ist. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch die
Dokumentation einer lückenlosen Eigentumskette zwischen dem Anwender und dem letzten eingetragenen Halter erfolgen, beispielsweise durch die Vorlage der entsprechenden Kaufverträge. Sofern der Anwender das Fahrzeug für einen Dritten oder durch einen Dritten verkauft, hat er auf Verlangen des Käufers eine entsprechende Vollmacht des letzten eingetragenen Halters in den Fahrzeugpapieren im Original vorzulegen. Der Käufer ist berechtigt, bis zum Vorliegen der oben genannten Nachweise bzw. Dokumente die Auszahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
- Soweit das Fahrzeug finanziert ist, ist der Verkäufer verpflichtet, vor der Übergabe des Fahrzeugs eine Ablösebescheinigung von seiner finanzierenden Bank anzufordern. Die Ablösebescheinigung muss den vollständigen Ablösewert sowie alle relevanten Vertragsdaten (Kreditnehmer, Vertragsnummer und Ablösesumme) enthalten. Eine reine Angabe des Ablösewerts ist nicht ausreichend.
Ablauf der Finanzierungsablöse:
Der Verkäufer stellt die Ablösebescheinigung vor der Fahrzeugübergabe zur Verfügung.
Ist die Ablösesumme niedriger als der Kaufpreis: Der Käufer überweist die Ablösesumme direkt an die finanzierende Bank und zahlt die Differenz zwischen Ablösesumme und Kaufpreis an den Verkäufer.
Ist die Ablösesumme höher als der Kaufpreis: Der Verkäufer begleicht den Differenzbetrag (Ablösesumme abzüglich Kaufpreis) vorab und legt dem Käufer einen Nachweis darüber vor. Erst danach zahlt der Käufer die verbleibende Summe an die Bank.
Sollte bei der Fahrzeugübergabe keine Ablösebescheinigung vorliegen, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung bis zur Vorlage der Bescheinigung zurückzuhalten. Die Zahlung der Ablösesumme an die Bank erfolgt, sofern keine Echtzeitüberweisung möglich ist, mit einer Standardüberweisung. Der Verkäufer erhält vom Käufer einen Zahlungsnachweis in Form einer Kopie.
III. Liefertermin und Lieferverzug
Bleibt der Anwender mit der Lieferung des Fahrzeugs länger als acht Tage nach vereinbartem Übergabedatum in Verzug, so kann der Käufer dem Nutzer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Sofern der Käufer Schadenersatz verlangt, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen höheren oder der Anwender einen geringeren Schaden nachweist.
- Haftung des Nutzers, Haftungsausschluss
- Der Anwender garantiert, dass das Fahrzeug in seinem unbestrittenen und alleinigen Eigentum steht oder aber er zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist.
- Der Anwender garantiert, dass die für die Abgabe eines Ankaufangebots durch den Käufer erforderlichen Fahrzeugangaben wahrheitsgetreu und vollständig im Ankaufsformular eingetragen werden. Zudem muss der Nutzer Angaben zu
allen verkehrstechnischen Eigenschaften des Fahrzeuges sowie eventuell vorhandenen technischen, optischen oder versteckten Mängeln machen, soweit ihm diese bekannt sind. Dazu steht dem Anwender zum einen die Rubrik “Beschädigung” im Angebotsformular zur Verfügung zum anderen die digitale Besichtigung, in der der Anwender vor dem Zusenden des Kaufvertrages eine Beschreibung zu eventuellen Beschädigungen und Bilder hochladen kann. Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Auto kostenlos zur Besichtigung am Betriebssitz des Käufers vorzuführen. Aufwendungen und Schäden, die dem Käufer aufgrund fehlerhafter Angaben des Anwenders entstehen, kann der Käufer in voller Höhe vom Anwender ersetzt fordern. Beschädigungen, die erst nach dem Kaufvertragsabschluss kommuniziert werden, führen zu einer entsprechenden Wertminderung. Der Käufer wird sich für diesen Fall bemühen, sich mit dem Nutzer auf eine faire Wertminderung zu einigen.
- Eine Haftung des Käufers für Schäden des Nutzers ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Käufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen herrühren sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind überdies Schäden des Anwenders durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertraut. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Verbraucherstreitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Der Käufer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
- Schlussbestimmungen
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Anwender und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Gerichtsstand ist Merzig, soweit der Anwender Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
- Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.